Frankfurter Südumfliegung überraschend gekippt

FrankfurtDer Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die sogenannte `Südumfliegung´ am Frankfurter Flughafen überraschend gekippt.

Nach Angaben der Deutschen Flugsicherung (DFS) ist eine Änderung der festgelegten Routen derzeit nicht möglich. Bis zu 150 Starts pro Tag seien betroffen. Nun muss die genaue Urteilsbegründung des VGH abgewartet werden. Geklagt hatten unter anderem die rheinland-pfälzischen Gemeinden Nackenheim, Lörzweiler, Nierstein, Ober-Olm und Klein-Winternheim sowie die hessischen Gemeinden Nauheim, Trebur und die Stadt Groß-Gerau. Die Kläger hatten bereits in der vorangegangenen Verhandlung eine alternative Abflugroute vorgestellt. Diese sei bei der Planung nicht ausreichend geprüft worden. Die Südumfliegung sei nur zustande gekommen, weil die Alternative nicht genug beachtet worden sei, sagte Klägeranwalt Bernhard Schmitz. Das beklagte Bundesamt für Flugsicherung argumentierte jedoch, das derzeitige Verfahren sei deutlich sicherer. „Es läuft auf die Frage hinaus, wie eine Alternativenprüfung rechtlich zu bewerten ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Monika Thürmer.
Im April hatte der VGH Klagen gegen den sogenannten nördlichen Gegenanflug abgewiesen. Diese Route führt ankommende Maschinen vor der Landung nördlich am Flughafen vorbei. Sie war nach Eröffnung der neuen Nordwestlandebahn einige Kilometer nach Norden verlegt worden.
Die Südumfliegung wurde für Flugzeuge mit Zielen im Norden eingeführt, um Regionen im Westen des Flughafens zu entlasten. Die Maschinen fliegen dafür nach dem Start zunächst eine weite Südkurve, um erst danach in größerer Höhe nach Norden abzudrehen.

Unklar blieb , ob das heutige Urteil von sofort an gilt. Eine Gerichtssprecherin sagte, es gebe keine aufschiebende Wirkung. Der Vertreter des beklagten Bundesamts für Flugsicherung betonte, es gelte erst nach Rechtskraft des Urteils, also frühestens in einigen Wochen.

Erst im April hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Flugverbot in Frankfurt in der Zeit vom 23 Uhr bis 5 Uhr früh verhängt.
Quellen: Spiegel online, dpa.

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