FFP2-Maskenpflicht für Fluggäste und Crews aller Airlines der Lufthansa Group

Alle Airlines der Lufthansa Group führen auf ihren Flügen von und nach Deutschland eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Schutzmaske ein, teilt das Unternehmen via Twitter mit. Die Regelung tritt am 1. Februar in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Passagiere dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges entweder eine OP-Maske oder eine FFP2-Maske beziehungsweise Maske mit dem Standard KN95/N95 zu tragen. Alltagsmasken sind dann nicht mehr erlaubt.

Die Airlines der Lufthansa Group hatten bereits im Mai vergangenen Jahres eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Bord ihrer Flüge eingeführt und war damit weltweit einer der Vorreiter. Mit der Anpassung der Regelung greife die Lufthansa Group den Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar 2021 auf. Damit würden dann einheitliche Regeln entlang der gesamten Reisekette gelten.

Damit sich Fluggäste rechtzeitig auf die neuen Regeln einstellen können, sollen  sie per E-Mail und auf den Webseiten und Social Media-Kanälen der Airlines informiert werden.

Nach wie vor ist eine Befreiung von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während des Fluges aus medizinischen Gründen nur dann möglich, wenn das ärztliche Attest auf einem von Lufthansa vorgegebenen Formblatt ausgestellt ist und ein negativer Covid-19-Test vorliegt, der beim planmäßigem Start der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.

Grundsätzlich sei, so das Unternehmen, eine Ansteckung an Bord sehr unwahrscheinlich, weil alle Flugzeuge der Lufthansa Group  mit hochwertigen Luftfiltern ausgestattet seien, die eine Luftqualität wie in einem OP gewährleisten, außerdem zirkuliere die Luft vertikal anstatt sich in der Kabine zu verteilen.

Quelle: Lufthansa Group

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