EU-ETS vor Teilaussetzung

Die EU steuert auf ein teilweises Aussetzen des Emissionshandels in der Luftfahrt zu – und will damit eine globale Lösung für den Klimaschutz im Flugverkehr vorbereiten. Der Umweltausschuss im Europaparlament stimmte in Brüssel für den Plan, Interkontinentalflüge für ein Jahr von der Abgabe zu befreien.

Der CDU-Abgeordnete Peter Liese erhielt das Mandat, mit den Mitgliedstaaten zu verhandeln. Für innereuropäische Flüge ist keinerlei Aussetzung im Gespräch – hier müssen die Airlines ab April zahlen.

Eigentlich müssten am 30. April alle in der EU operierenden Airlines für das Jahr 2012 die Rechnung im Rahmen des Emissionshandels begleichen. Sie müssten dann für jede Tonne Kohlendioxid, die ihre Maschinen ausgestoßen haben, Emissionszertifikate vorweisen. International haben sich aber eine Vielzahl von Staaten im Namen ihrer Fluggesellschaften heftig gegen die EU-Abgabe gewehrt, darunter die USA, Russland, China und Indien.

Die EU-Kommission schlug deshalb im November vor, noch ein Jahr zu warten. So wollte sie ein gutes Klima für Verhandlungen auf internationaler Ebene schaffen. Ziel ist ein weltweites Luftfahrt-Abkommen, das an die Stelle des EU-Systems tritt. Gelegenheit dazu bietet die Konferenz der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO im Herbst.

Auf ICAO-Ebene ist nach Lieses Angaben eine Übereinkunft denkbar. Dieses würde aber sicher nicht sofort umgesetzt. Für die Übergangszeit hält Liese für möglich, nur für die aus der EU abgehenden Flüge die Klimaabgabe zu erheben und die ankommenden zu befreien. Dies gälte also für die Zeit nach der jetzt geplanten einjährigen Aussetzung.

Das Emissionshandelssystem der EU wurde 2003 eingerichtet und startete 2005 zunächst nur für Industrieunternehmen. Seit 2012 fallen auch Fluggesellschaften unter die Regelungen. Die Einbeziehung der Luftfahrt in den Emissionshandel brachte die EU in Konflikt vielen Ländern, die bestreiten, dass die EU auch ausländische Airlines zum Mitmachen zwingen kann, darunter die USA und China.

Quelle: AFP

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