Die selbst vom Staat gerettete Condor wirft dem größeren Konkurrenten vor, seine Marktmacht zu missbrauchen, um den Wettbewerb zu verzerren. Dies werde mit den bisherigen Auflagen für die 9 Milliarden Euro Staatshilfe nicht ausreichend unterbunden. Sie müssten entsprechend verschärft werden. Condor hat zudem beim Bundeskartellamt ein Wettbewerbsverfahren angestrengt, das bereits eingeleitet ist. Lufthansa wollte dies nicht kommentieren und verwies darauf, nicht die Beklagte zu sein. Die Klage richtet sich gegen die EU.
Lufthansa hatte im Herbst einen langjährigen Vertrag über Zubringerflüge zu Condor-Fernreisen gekündigt – ein Geschäft, in das man selbst mit der neuen Plattform „Eurowings Discover“ stärker einsteigen will. Bei Condor werden Umsteigeverbindungen mit einem Wechsel der Fluggesellschaft dadurch schwieriger buchbar sowie für Veranstalter und Passagiere riskanter. Für Verspätungen beim Zubringer musste früher die Lufthansa haften. Selbst kann die Condor ein gleichwertiges Zubringernetz nicht aufstellen.
Quellen: Tagesschau.de, Handelsblatt