Nachdem ein Coronafall auf einem vollbesetzten Lufthansa-Flug von Frankfurt nach Tianjin (China) bekannt wurde, führt das Unternehmen ab 8. Juni die Mund- und Nasenschutz-Pflicht ein.
Die Insassen waren zwar vor dem Abflug in Frankfurt getestet worden, trotzdem fiel eine weitere Untersuchung nach der Ankunft bei einem 34-jährigen Mann positiv aus. Das berichtete das städtische Gesundheitsministerium am Sonntag. Der Ingenieur habe keine Symptome. Er sei zur Beobachtung in eine zentrale Quarantäneeinrichtung gebracht worden. Der Flug war die ersteRückholaktion für in China tätigte Techniker, Manager und andere Vertreter der deutschen Wirtschaft und deren Angehörige. Auch vier deutsche China-Korrespondenten waren an Bord des Flugzeugs.
Heute hat das Unternehmen bekannt gegeben, dass ab 8. Juni das Tragen von Mund und Nasenschutz verpflichtend ist. Dazu ändert Lufthansa zum 8. Juní ihre ABB und macht das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verbindlich.
Der Artikel „11.7 Maskenpflicht“ beinhaltet folgende Punkte:
„Zum Schutz der Gesundheit sämtlicher Personen an Bord sind Sie dazu verpflichtet, während des Boardings, des Fluges und beim Verlassen des Flugzeuges einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Von der Verpflichtung ausgenommen sind Kinder im Alter von bis zu sechs Jahren sowie Personen, denen das Tragen einer Maske gesundheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung nachweislich nicht möglich ist. Zum Verzehr von Getränken und Speisen an Bord, zur Kommunikation mit Gehörlosen, zu Identifikationszwecken sowie für sonstige notwendige, mit dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unvereinbare Tätigkeiten, kann die Maske vorübergehend abgelegt werden. Zur Bedeckung von Mund und Nase können sowohl sog. Alltagsmasken aus Stoff als auch medizinische Schutzmasken verwendet werden.“
Diese Änderung gilt zunächst für Lufthansa, Eurowings und Lufthansa Cityline. Sämtliche weitere Airlines der Lufthansa Group prüfen zurzeit, ebenfalls ihre ABB entsprechend anzupassen.
Die Airlines der Lufthansa Group hatten bisher Fluggäste lediglich darum gebeten, eine Mund-Nasen-Bedeckung an Bord ihrer Flüge zu tragen. Zudem hatte das Unternehmen empfohlen, diese während der gesamten Reise, das heißt auch vor oder nach dem Flug am Flughafen zu tragen, wann immer der gebotene Mindestabstand nicht uneingeschränkt gewährleistet werden kann.
Quellen: Münchner Merkur, Lufthansa