Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung zum Klimaschutz sieht vor, dass Fluggesellschaften keine Billig-Tickets mehr verkaufen dürfen und die Luftverkehrssteuer angehoben wird. Die für die Luftverkehrswirtschaft wichtigste Entscheidung des Klimakabinetts ist eine angekündigte Anhebung der Luftverkehrsteuer. Im Gegenzug sollen Bahntickets im Fernverkehr zehn Prozent billiger werden.
So heißt es im Eckpunktepapier: die Regierung werde „zum 1.1.2020 die Luftverkehrsabgabe in dem Umfang zu erhöhen, damit im Gegenzug die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr von 19 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt werden kann“. Unter dem Motto „Bahnfahren billiger, Fliegen teurer machen“ will die Bundesregierung Dumpingpreise im Lowcost-Segment unterbinden. Demnach sollen Ticketpreise dem Eckpunktepapier des Klimakabinetts zufolge nicht mehr zu einem Preis verkauft werden dürfen, „der unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren“ liege. Bislang können Fluggesellschaften Flugtickets auch unterhalb Ihrer Gewinnmargen verkaufen, was im Wettbewerbsumfeld regelmäßig passiert und mit EU-Recht konform ist.
Details, um welche Strecken es sich handelt, wurden nicht genannt. Einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen zufolge kostet die Absenkung der Mehrwertsteuer bei der Bahn rund 400 Millionen Euro pro Jahr. Fest steht, dass die zuletzt diskutierte Verdopplung der Luftverkehrsteuer auf innerdeutschen Flügen diesen Betrag nicht erreichen würde. Insgesamt bezahlte die Branche im vergangenen Jahr rund 1,2 Milliarden Euro, wobei der Großteil aus den Bereichen des Europa- und Interkontinentalbereich kommt.
Vom Bekenntnis der Regierung, die Investition der Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer für die Erforschung und Entwicklung von klimaneutralen Treibstoffen einzusetzen, steht im Maßnahmenpaket des Klimakabinetts nichts. Kritik an den Vorhaben der Regierungsparteien kam umgehend. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) erklärte, dass es für den Klimaschutz gar nichts bringe, die Luftverkehrsteuer drastisch zu erhöhen. „So werden CO2-Emissionen nicht reduziert, sondern lediglich verlagert“, sagte BDL-Hauptgeschäftsführer Matthias von Randow gegenüber airliners.de. Das bringe ökologisch nichts und ökonomisch schade es den Luftverkehrsunternehmen in Deutschland. Es wäre sinnvoller, „die Einnahmen aus der bisherigen Luftverkehrsteuer zielgerichtet für die Entwicklung und Markteinführung regenerativer Kraftstoffe einzusetzen.“
Bepreisung von CO2-Emissionen
Zentrales Element der Einigung im Klimakabinett ist die Bepreisung von CO2-Emissionen. Die Verschmutzungsrechte für eine Tonne CO2 sollen ab 2021 zehn Euro kosten. Bis 2025 soll der Preis schrittweise auf 35 Euro steigen. Erst danach soll der Preis der Verschmutzungsrechte sich über einen Handel bilden und innerhalb eines Korridors von Angebot und Nachfrage bestimmt werden. Da aber der Luftverkehr seit 2005 Teil des europäischen Emissionshandels (ETS) ist, ist er von dieser Neuregelung nicht betroffen. Aktuell bezahlen Airlines für eine Tonne CO2 bei 26,30 Euro. Allerdings stand bislang zur Diskussion, dass der EU-ETS vom internationalen Icao-ETS im Rahmen der UN-Regelungen zu „Corsia“ abgelöst werden könnte. Das ist bislang nicht passiert. Das würde aber alle Airlines weltweit miteinschließen.
Was nicht im Maßnahmenpapier steht, ist ebenfalls interessant. So wird die Besteuerung von Kerosin nicht thematisiert. Auch die vielfach geforderte Mehrwertsteuerbefreiung von internationalen Flügen von und nach Deutschland ist im Papier nicht vorhanden. Zudem ist auch kein Verbot von Inlandsflügen vorgesehen. Auch von einer Rückverstaatlichung der Fluggesellschaften – zuletzt von der Linken gefordert – ist kein Wort zu lesen. Gleiches gilt für Forderungen nach mehr staatlicher Einflussnahme beim Thema Flugplanung.
Das Problem: Luftverkehr ist ein globales Geschäft! Solange es keine globalen Regelungen für „Luftverkehr und Klimaschutz“ gibt, werden nationale – hier deutsche Fluggesellschaften – bei jeglichen nationalen Maßnahmen wettbewerbsseitig im Nachteil sein.