Der Streit um Rabatte für Ryanair steht unter Umständen vor einer weiteren Eskalation. Frankfurts Flughafenchef Stefan Schulte hat mit Klagen gegen zahlungs-unwillige Airlines gedroht: „Wenn jemand genehmigte Flughafen-entgelte nicht zahlt, werden wir den Klageweg beschreiten“.
Es gebe allerdings derzeit „keine Fluggesellschaft, die nicht das zahlt, was sie zahlen muss“. Schulte geht davon aus, dass dieser Fall auch in Zukunft nicht eintreten wird. Hintergrund der Klarstellung ist die scharfe Kritik der Lufthansa an den geplanten Preisnachlässen für den Frankfurt-Neukunden Ryanair.
Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte angekündigt, dass Lufthansa in Frankfurt nicht mehr zahlen werde als Ryanair. Damit könne man zwischen 200 und 300 Millionen Euro sparen. Spohr geht davon aus, dass das hessische Verkehrsministerium unterschiedliche Flughafengebühren nicht genehmigen wird. Lufthansa ist der größte Kunde in Frankfurt.
Der Disput um das neue Gebührenmodell in Frankfurt wird zusätzlich dadurch angeheizt, dass die Konditionen erst nach der Genehmigung durch das hessische Verkehrsministerium veröffentlicht werden sollen. Flughafen-Chef Schulte macht immerhin klar, dass alle Kunden gleich behandelt werden sollen. Rabatte gebe es für neue Fluggesellschaften, neue Strecken und Passagierwachstum. Eine Airline könne aber jeweils nur einen der Rabatte gleichzeitig in Anspruch nehmen. „Die Entgelte decken in jedem Einzelfall die Kosten.“ Der Nachlass für erstmals in Frankfurt startende Fluggesellschaften ist offenbar auf drei Jahre begrenzt und wird mit jedem Jahr reduziert. Die Fraport-Flughafenentgelte sanken aufgrund des Verkehrrückgangs in den ersten neun Monaten 2016 um 1,6 Prozent auf 578 Millionen Euro.
„Der grüne Verkehrsminister ermöglicht 9,99-Euro-Ryanair-Flüge nach Malle“, lautete die Kritik der Opposition an Minister Tarek Al-Wazir.
Neukundenrabatte seien europaweit üblich, ebenso Nachlässe für neu aufge-nommene Strecken. Damit bewegten sich die in Frankfurt geplanten Nachlässe im international üblichen Rahmen und sind nach EU-Recht zulässig, so der Flughafen-verband ADV auf Anfrage in Berlin. Von wettbewerbsverzerrenden Flughafenge-bühren für Ryanair könne keine Rede sein. Im Schnitt würden die Entgelte, so der ADV im Verhältnis zu den Gesamtkosten einer Airline rund vier Prozent betragen. Nur rund 80 der mehr als 200 Europaziele, die Ryanair insgesamt anbiete, würden derzeit von anderen Airlines von Frankfurt aus bedient. Da der irische Billigflieger in Frankfurt im Sommerflugplan 2017 nur mit zwei Flugzeugen zu vier Ferienzielen in Spanien und Portugal starten wolle, bestehe noch erhebliches Potenzial für zusätzliche Verbindungen, die Rabatte bringen.
Versöhnlich stimmen dürfte das grüne Verkehrsministerium die geplante Anhebung der lärmabhängigen Start-und Landeentgelte um durchschnittlich 15 Prozent. Damit würde der Anteil der lärmabhängigen Entgelte an den Gesamtentgelten von 14 auf 16 Prozent steigen. Zugleich hat Fraport erstmals beantragt, die Entgelte für die Nutzer des Präzisionsanflugverfahrens GBAS zu verringern. Mit dem „Ground Based Argumentation System“ könnten in Zukunft Siedlungsschwerpunkte umflogen werden.
Nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) müssen die Flughafenentgelte genehmigt werden, wenn sie nach objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind. Die Berechnung muss kostenbezogen erfolgen. Alle Nutzer müssen in gleicher Weise Zugang zu den Dienstleistungen und Infrastrukturen haben. Eine Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten ist vorzunehmen.
Es bleibt also spannend.
Quellen: Allgemeine Zeitung, Mainz, dpa