Air Berlin und ihr Großaktoniär Etihad sehen sich als Sieger im deutsch-arabischen Flugrechte-streit. Das Oberverwaltungs-gericht in Lüneburg hat am 15. Januar den Weg frei gemacht, dass beide bis zum 26. März, bis zum Ende des Winterflugplans, die gemeinsame Vermarktung von Flügen (Codeshare) fortsetzen dürfen.
Etihad habe „hinreichend gewichtige Gründe“ vorgelegt, teilte das Gericht mit. Dafür spreche auch das Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den Arabischen Emiraten vom 15. Juni 2000. Der Beschluss sei ein Sieg für Verbraucher und für den Wettbewerb in Deutschland, so Etihad-Chef James Hogan. Die staatliche Gesellschaft aus Abu Dhabi werde weiter an der Seite von Air Berlin stehen. „Wir werden „Ein Etappensieg: Weiterführung der Codeshareflüge Air Berlin/Etihad“ weiterlesen








