Air Berlin und ihr Großaktoniär Etihad sehen sich als Sieger im deutsch-arabischen Flugrechte-streit. Das Oberverwaltungs-gericht in Lüneburg hat am 15. Januar den Weg frei gemacht, dass beide bis zum 26. März, bis zum Ende des Winterflugplans, die gemeinsame Vermarktung von Flügen (Codeshare) fortsetzen dürfen.
Etihad habe „hinreichend gewichtige Gründe“ vorgelegt, teilte das Gericht mit. Dafür spreche auch das Luftverkehrsabkommen zwischen der Bundesrepublik und den Arabischen Emiraten vom 15. Juni 2000. Der Beschluss sei ein Sieg für Verbraucher und für den Wettbewerb in Deutschland, so Etihad-Chef James Hogan. Die staatliche Gesellschaft aus Abu Dhabi werde weiter an der Seite von Air Berlin stehen. „Wir werden unsere Anstrengungen verdoppeln, um eine starke und wettbewerbsfähige Alternative zur dominierenden deutschen Fluggesellschaft Lufthansa zu bieten“ sagte er. Air Berlin Chef Stefan Pichler fügte hinzu: „Nun ist die Basis geschaffen, dass Air Berlin mit Etihad optimistisch in die Zukunft schauen und nachhaltig wachsen kann.“
Das Bundesverkehrsministerium, das die Gemeinschaftsflüge letztmalig bis zum 15. Januar 2016 genehmigt hatte, wollte sich dieser Sicht der beiden Airline-Chefs nicht anschließen. Bis 26. März seien die Codeshare-Rechte erteilt. Gleichzeitig prüfe man die Begründung des Gerichtsbeschlusses und werde im Anschluss über das weitere Vorgehen entscheiden, so ein Sprecher mit Blick auf den Sommerflugplan.