Die zweitgrößte deutsche Flug- gesellschaft Air Berlin ist nach einem Bericht der ,Wirtschafts-woche´ noch nicht gerettet. Die Bundesregierung prüfe noch die Finanzspritze des Groß- aktionärs Etihad. Es gebe Zweifel, ob die Hilfe in Form einer Wandelanleihe über 300 Millionen Euro von Ende April das europäische Luftfahrtsrecht verletzt.
In der EU beheimatete Airlines können die Betriebserlaubnis verlieren, wenn das Geschäft von Investoren außerhalb der EU kontrolliert wird. Durch die Konstruktion mit der Wandelanleihe sollte genau dies verhindert werden. Air Berlin erklärte, dass man sich selbstverständlich an europäisches und deutsches Recht halte. Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Die Bundesregierung beobachtet die aktuelle Entwicklung bei Air Berlin sorgfältig. Zu unternehmensinternen Prozessen wird jedoch keine Stellung genommen.“
Quelle: dpa