Am 12. November hatte EU-Klimakommissarin Connie Hedegaard in Brüssel erklärt, dass sie den Emissionshandel im Luftverkehr für Flüge von und nach Europa (EU ETS) für ein Jahr aussetzen, für innereuropäische Flüge aber beibehalten will.
Die EU war mit ihrem Alleingang auf breiten internationalen Widerstand gestoßen. Mehr als 40 Länder, inklusive China, USA, Indien und Russland lehnten den Emissionshandel als Eingriff in ihre Souveränität ab. Die Verschiebung des EU-Emissionshandels (ETS) greift zu kurz, sagt Klaus Peter-Siegloch, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL). Er sieht europäische Airlines und Flughäfen weiter im Wettbewerbsnachteil. „Ein globales Problem braucht eine globale Lösung. Dies erkennt die EU-Kommission teilweise mit dieser Entscheidung an, den Emissionshandel im Luftverkehr nicht gegen die internationale Gemeinschaft durchzusetzen“, erklärte Siegloch. Inkonsequent sei jedoch, dass dies nicht für alle Flüge gelten soll, etwa für Flüge innerhalb Europas. Für diese solle weiter gezahlt werden.
Damit stehen die europäischen Airlines im Wettbewerb schlechter da als ihre internationalen Konkurrenten, die überwiegend außerhalb von Europa fliegen und nicht mehr für ihre Emissionen zahlen müssen. Thomas Kropp, Leiter der Lufthansa-Konzernpolitik dazu:“Wir sind gegen wettbewerbsverzerrende Alleingänge und fordern jetzt erst recht eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung des ETS, wie dies auch in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung zugesichert ist. Ein Aussetzen von ausschließlich Flügen ins EU-Ausland ist nicht zielführend. Hier wären Netzcarrier wie Lufthansa, Air France oder British Airways mit ihren Drehkreuzen und Zubringerflügen innerhalb der EU stark benachteiligt.“
Nun gilt es eine Lösung des Konfliktes im Rahmen der ICAO anzustreben.
Der EU-Kommissionsvorschlag muss noch von den EU-Staaten und dem EU-Parlament beschlossen werden.