Immer mehr Drohnen, ob von privaten oder gewerblichen Nutzern, sind auch im deutschen Luftraum unterwegs. Die unbemannten Luftfahrzeuge werden für Fluggesellschaften inzwischen zur Gefahr. Im gewerblichen Bereich ist ein Drohnenführerschein in Vorbereitung, der vom Luftfahrtbundesamt (LBA) ausgestellt und verwaltet wird.
Meldungen über Beinahe-Kollisionen zwischen Drohnen und Passagierjets kursieren seit langem. Deutschland würde es gut anstehen, beim professionellen Einsatz und der Kontrolle von Drohnen zum Vorreiter in Europa zu werden. So die Meinung von Klaus-Dieter Scheuerle, Chef der Deutschen Flugsicherung DFS. Bisher sind die Regeln eher lax. Generell sind Drohnenflüge in Sichtweite des Piloten (ohne optische Hilfsmittel) erlaubt. Die Flughöhe ist dabei auf 300 Meter beschränkt und die Flugverbotszonen rund um einen Flughafen sind zu beachten. Für die Nutzung im gewerblichen Bereich ist der Einsatz außerhalb der Sichtweite erlaubt, wenn er entsprechend reguliert wird.
Das Gros von Drohnen wird von Laien gesteuert
Die Nutzung von Drohnen dürfe nicht zu einer Absenkung des Sicherheitsniveaus führen, warnt die deutsche Pilotenvereingung (VC), der die stark wachsende Zahl an Hobbypiloten Sorgen bereitet. Das Gros von Drohnen werde von Laien gesteuert, die keine Vorstellung vom Luftverkehr haben und die dessen Risiken grob unterschätzen oder sogar negieren, heißt es bei der VC.
Das größte Risiko sei, dass kleine Drohnen von Triebwerken angesaugt werden, was bei Starts und Landungen verheerende Folgen hätte, sagt Jörg Lampert, Chef und Mitbegründer des vor drei Jahren gegründeten Unternehmens ,Dedrone´, das auf die Entdeckung unbemannter Fluggeräte spezialisiert ist. Dedrone bietet Kunden aus der Industrie eine Technologie zum Schutz vor zivilien Drohnen an. http://www.starting-up.de/news/gruender-der-woche/gruender-der-woche-dedrone.html
Zu den ersten Abnehmern der Technologie des Start-ups gehörten Kunden aus der Autoindustrie.
Einen wesentlichen Schritt weiter als die Europäer, sind die Amerikaner. Dort wurde zu Jahresbeginn eine verbindliche Registrierung für die Eigentümer von Flugobjek- ten ab 500 Gramm Gewicht eingeführt. Wer die Anmeldung per Internet versäumt, muss bis zu 250 000 Dollar Strafe zahlen.
Quellen: FAZ, dpa, DFS