,Tante Ju´ wird fliegendes Denkmal

Foto: Lufthansa
Als weltweit erstes und einziges für den gewerblichen Flugbetrieb zugelassenes historisches Verkehrsflugzeug wurde die Ju 52 der Lufthansa vom Amt für Denkmalschutz der Hamburger Kulturbehörde als ,bewegliches Denkmal´unter Schutz gestellt. /Foto: Lufthansa

Sie ist eines der ältesten, noch fliegenden Passagierflugzeuge der Welt und wird liebevoll ,Tante Ju´ genannt, oder auch respektvoll ,Grande Dame der Lüfte´. Jetzt wurde dem Oldtimer, gebaut 1936 in den Junkers-Flugzeugwerken in Dessau, eine Ehre zuteil wie noch keinem Passagierflugzeug zuvor: Als weltweit erstes und einziges für den gewerblichen Flugbetrieb zugelassenes historisches Verkehrsflugzeug ist die Ju 52 der Lufthansa jetzt vom Amt für Denkmalschutz der Hamburger Kulturbehörde als ,bewegliches Denkmal´unter Schutz gestellt worden.

Die Übergabe der Denkmalschutzplakette fand am 22. August 2015 statt. Während einer Feierstunde mit rund 50 Ehrengästen überreichte Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz die Plakette an Dr. Jürgen Weber, den Ehrenvorsitzenden des Aufsichtsrats der Deutschen Lufthansa AG, und an Bernhard Conrad, den Vorstandsvorsitzenden der Deutschen Lufthansa Berlin-Stiftung. Die Stiftung ist die Betreiberin des Flugzeugs. Mit dieser Ehrung werden auch das Lebenswerk und die Leistung des legendären deutschen Ingenieurs, Luftfahrtpioniers und Unternehmers Hugo Junkers gewürdigt.

JU 52 wird zum fliegenden Denkmal erklärt. Jürgen Conrad und Olaf Scholz Bürgermeister Hamburg Hamburg, den 22.08.2015
JU 52 wird zum fliegenden Denkmal erklärt. Jürgen Weber und Hamburgs Bürgermeister Olaf Scholz. Foto: Lufthansa

Dass die Ju 52 ein ebenso bedeut- sames wie beliebtes Zeugnis der Luftfahrtgeschichte darstellt, bele- gen mehr als 9 000 Fluggäste, die sich alljährlich im Sommerhalbjahr bei einem der zahlreichen Rund- und Streckenflüge in Deutschland und´ in die Pionierzeit der Passagierluftfahrt zurückversetzen lassen. Der jetzt verliehene Titel ,bewegliches Denkmal´ durch das Denkmalschutz- amt der Freien und Hansestadt Hamburg unterstreicht die Bedeutung der Ju 52 als wichti- ges Zeugnis für die Konstruktions- und Luftfahrtgeschichte, dessen Nutzung und Erhalt im öffentlichen Interesse liegt.

Erfolgsmodell und Verkaufsschlager

Die Anerkennung als ,bewegliches Denkmal´ setzt die Erfüllung strenger Kriterien des Denkmalschutzgesetzes voraus. Das geforderte Mindestalter von 30 Jahren erfüllt die Ju 52 quasi in Potenz; auch der erforderliche ausreichende Anteil an Originalsubstanz ist vorhanden. Den Denkmalschützern musste zudem nachgewiesen werden, dass die Ju 52 eine besondere Bedeutung hat, die ihren Erhalt zu einem Gegenstand des öffentlichen Interesses macht. Das gelang: „Tante Ju besitzt eine große luftfahrthistorische Bedeutung als eines der letzten und gut erhaltenen Beispiele dieses damals im Hinblick auf seine Konstruktion neuartigen Motorflugzeugtyps, der nicht umsonst seinerzeit lange Jahre ein Erfolgsmodell und Verkaufsschlager war“, erläutert Dr. Christine Onnen vom Hamburger Denkmalschutzamt.

„Für die Deutsche Lufthansa und die Deutsche Lufthansa Berlin Stiftung ist es eine große Ehre und Verpflichtung zugleich, dass unsere Ju 52 in die Liste der beweglichen Denkmäler aufgenommen wird“, so Jürgen Weber. Ein besonderer Dank gebühre den Ingenieuren und Technikern der DLBS und der Lufthansa Technik sowie den Piloten und Flugbegleitern, „die mit viel Liebe und Engagement dieses fliegende Denkmal mit Leben erfüllen und dafür sorgen, dass sich Jahr für Jahr tausende Menschen an einem Flugerlebnis wie zu Großmutters Zeiten erfreuen können.“ Weber versprach alles daran zu setzen, dass ,Tante Ju´ noch lange Jahre fit bleibt. Nächstes Etappenziel sei der 100ste Geburtstag!

http://www.dlbs.de/

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