Mehrere Bundesländer wollen stärker gegen Fluglärm vorgehen. Rheinland-Pfalz geht dabei von einer Mehrheit im Bundesrat aus, wenn es mehr Lärmschutz im Tagesgeschäft fordert.
Das rheinland-pfälzische Umweltministerium ist zuversichtlich, im Bundesrat eine Mehrheit für mehr Schutz vor Fluglärm zu erreichen. „Es liegen Anträge von Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Hessen sowie erste Änderungsanträge vor. Es sollte aus unserer Sicht möglich sein, auf dieser Grundlage einen mehrheitsfähigen Vorschlag zu erarbeiten“ , heißt es aus dem Umweltministerium in Mainz. Dabei zeichne sich ab, dass die Deutsche Flugsicherung und die Luftfahrtbehörden zumindest zu einem besseren Lärmschutz bei Flugrouten im operativen Tagesgeschäft verpflichtet werden könnten.
Im Rhein-Main-Gebiet hat der Fluglärm vom Frankfurter Flughafen seit zwei Jahren an einigen Orten zugenommen – und damit auch der Protest von Bürgern. Ein gemeinsamer Anlauf von Hessen und Rheinland-Pfalz gegen Fluglärm war bisher an der Frage eines substanziellen Schutzes der Nachtruhe gescheitert. Das von den Grünen geführte rheinland-pfälzische Umweltministerium hatte für eine gemeinsame Initiative eine Nachtruhe zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr zur Bedingung gemacht. Für den Frankfurter Flughafen gilt ein Nachtflugverbot von 23.00 bis 05.00 Uhr. Daran hält Hessen – dort wird am 22. September zeitgleich zur Bundestagswahl ein neuer Landtag gewählt – auch fest.
Allerdings hatten im Frühjahr vier SPD-Oberbürgermeister aus dem Rhein-Main-Gebiet ein neues Bündnis gegen Fluglärm geschmiedet. Sie fordern ein erweitertes Nachtflugverbot – anders als der hessische SPD-Landesverband, der sich erst kürzlich auf die bestehende Regelung festgelegt hat. Der Airlines-Verband Barig hatte Forderungen nach einem längeren Nachtflugverbot als „völlig inakzeptabel“ zurückgewiesen.
Für Frankfurt hatte das Bundesverwaltungsgericht vor fast genau einem Jahr ein Nacht-flugverbot zwischen 23.00 und 05.00 Uhr bestätigt. Ebenso festgeschrieben wurden durchschnittlich 133 Flugbewegungen in den Randstunden. Der Frankfurter Flughafen-betreiber Fraport hatte die Bestätigung der Flüge zwischen 22.00 bis 23.00 Uhr und 05.00 bis 06.00 Uhr als eine ´abgewogene Entscheidung´ bezeichnet. Die Nachtrandstunden seien für den Flughafen, die Fluggesellschaften und die Wirtschaft von höchster Bedeutung, hieß es.
Rheinland-Pfalz hatte gemeinsam mit Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen im April Vorschläge für eine Initiative gemacht. Ziel ist ein höherer Stellenwert des Lärmschutzes – auch bei der Festlegung von Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, nicht nur im Tagesgeschäft. Im Bundesrat werden die Ausschüsse für Verkehr, Gesundheit, Wirtschaft und Umwelt über das Thema weiter beraten.
Offen ist nach Einschätzung des Umweltministeriums, ob die weitergehenden Vorschläge für einen systematischen Schutz der Nachtruhe eine Mehrheit bekommen. Dabei geht es um leisere Flugzeuge, das Umfliegen von bewohntem Gebiet und um lärmarme Start- und Landeverfahren. Ein bundesweites Nachtflugverbot, das die Grünen fordern, ist nicht als Forderung enthalten. Tabea Rößner, Spitzenkandidatin der rheinland-pfälzischen Grünen für die Bundestagswahl, hatte sich dafür unlängst ausgesprochen.
Quelle: dpa