Trotz Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes noch erheblicher Handlungsbedarf

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Sieht noch erheblichen Handlungsbedarf: BDL-Chef Dr. Stefan Schulte/Foto: Fraport

 

 

 

 

 

 

Mit der am 1. Dezember im Bundestag anstehenden Abstimmung über die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) setzt Deutschland endlich wichtige europäische Vorgaben zur Schaffung gemeinsamer Luftsicherheitsstandards aus dem Jahr 2008 um.

Mit der Novelle wird eine bundeseinheitliche Zertifizierungs- und Zulassungspflicht für Luftsicherheitskontrolltechnik eingeführt, das einheitliche Qualitätsstandards für alle Bereiche, in denen diese Technik zum Einsatz kommt, sicherstellt. Als einen zusätzlichen Sicherheitsgewinn im Kampf gegen den Terror sieht der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) die Einführung einer verpflichtenden Zuverlässigkeitsprüfung durch die zuständigen Behörden auch in den Bereichen Fracht und Logistik. Bisher sei für Arbeitnehmer in den sicher-heitsrelevanten Bereichen von Fracht und Logistik lediglich eine beschäftigungs-bezogene Überprüfung durch den Arbeitgeber ausreichend gewesen. 

Allerdings, so BDL-Chef Stefan Dr. Schulte, wälze der Staat – in einem deutschen Sonderweg – die Kosten für diese Aufgabe im Luftverkehr fast vollständig auf die Unternehmen ab. In anderen Ländern wie Italien, Spanien oder auch in den USA übernimmt der Staat überwiegend diese Kosten und beteiligt die Unternehmen nur mit einem geringen Anteil. Obwohl es bei den Beratungen zum Luftsicherheitsgesetz aus den Koalitionsfraktionen Vorschläge gegeben hätte, der Praxis dieser Länder zu folgen und eine strukturelle Deckelung der Kosten für die Unternehmen einzuführen, wäre der Bundestag diesen Vorschlägen nicht gefolgt. „Wir bedauern sehr, dass  eine verlässliche und wettbewerbsfähige Finanzierung der Luftsicherheitsaufgaben damit weiterhin nicht gegeben ist“, so Schulte. Stattdessen werde die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Terrorbekämpfung im Luftverkehr weiterhin allein den Luftverkeh-unternehmen aufgebürdet. Dieser Trend müsse gestoppt werden.

Quelle: BDL

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde 2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft trägt Wesentliches zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.

 

 

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