CDU/CSU-Fraktion will Alkohol- und Drogentests für Piloten

Germanwings A320 abgestürzt - Le Vernet Gedenkstele
Gedenktafel für die Opfer des Germanwings-Unglücks vom 24. März 2015 in Le Vernet/Foto Oliver Rösler

Die Unionsfraktion will die Überprüfung von Piloten verschärfen und über die Empfehlung einer Taskforce hinausgehen, die im März 2015, nach dem vom Copiloten herbeigeführten Germanwings-Absturz eingerichtet wurde. „Scherheit hat im Luftverkehr oberste Priorität“, sagte der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Ulrich Lange, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 29. Januar. Man befinde sich zur Zeit in Gesprächen mit dem Koalitionspartner SPD, um die Änderungen umzusetzen.

Laut Lange erachte man eine erweiterte Darstellung und Transparenz der Untersuchungs-historie für sinnvoll. Sogenanntes ,Ärztehopping´, das Ausuchen weiterer Ärzte durch einen Bewerber, wenn bei der ersten Untersuchung Untauglichkeit festgestellt wurde, müsse noch besser verhindert werden. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Copilot den Kapitän des Fluges ausgesperrt und die Maschine absichtlich zum Absturz gebracht. 150 Menschen fanden den Tod. Der Copilot hatte nach Angaben der Ermittler psychische Probleme und Suizidgedanken.

Man könne sich eine zentrale Datenbank vorstellen, wie in der Schifffahrt. Das sei datenschutzrechtlich eine Herausforderung, aber machbar, so Lange. Befürchtungen, dass die Piloten dann nicht mehr zum Arzt gingen, hält er für unbegründet. Desweiteren plane die Union unangekündigte Suchtmittelkontrollen auf den Konsum von Medikamenten, Drogen oder Alkohol, wie sie in den USA durchgeführt werden. Da sei nach seiner Ansicht eine geeignete und abschreckende Maßnahme. So sollte nach einer Gesetzesänderung möglich sein, dass autorisierte Personen Piloten kurz vor dem Abflug kontrollieren.

Kein einheitliches Meinungsbild der Taskforce zum Thema Zufallskontrollen

In der nach der Germanwings-Katastrophe im März 2015 eingerichteten Arbeitsgruppe zur Flugsicherheit unter dem Dach des  Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrs-sicherheit (BDL) gab es kein einheitliches Meinungsbild zum Thema Zufallskontrollen von Piloten. Das geht aus einem Abschlussbericht der Taskforce hervor. Für Stichprobentests dieser Art gebe es zur Zeit nach Darstellung des Verkehrsministeriums weder in Deutschland noch in Europa eine Rechtsgrundlage. Der Arbeitsgruppe gehören Fluggesellschaften, Piloten, Flugbegleiter, Hersteller, psychologische und psychiatrische Sachverständige sowie Flugmediziner an. Die Fachleute empfehlen, das Schließsystem von Cockpit-Türen kurzfristig nicht zu verändern. Langfristig regen sie an, bei der Neuent-wicklung von Flugzeugen über ein Schleuse zwischen Kabine und Cockpit-Tür sowie Toiletten im geschützen Bereich nachzudenken.

Sicherheitsmaßnahme wurde zum Verhängnis

Die Cockpittüren waren nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 verstärkt und zusätzlich mit einem elektronischen Zugangscode gesichert worden, um ein un- erlaubtes Eindringen unbefugter Personen ins Cockpit zu verhindern. Genau dies aber wurde den Passagieren und der Crew des Unglücksfluges am 24. März zum Verhängnis.

Aus Sicht der Taskforce haben sich Anlaufstellen bewährt, an die sich die Crewmitglieder wenden können, wenn sie bei sich selbst oder bei Kollegen psychische Probleme feststellen und Beratung suchen. Dieses Angebot gelte es weiter zu stärken und in ganz Europa verbindlich zu machen, heißt es im Abschlussbericht.

Quellen: Abschlussbericht Taskforce BDL, FAZ

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