Lufthansa und Air Berlin fordern Verbesserungen in Berlin-Tegel

Nach dem erneut geplatztem Starttermin für den Hauptstadt-Flughafen BER
fordern Lufthansa und Air Berlin eine Ertüchtigung des alten Flughafens Berlin-Tegel.
„In Tegel muss investiert werden, um einen vernünftigen Service für Fluggäste zu gewährleisten“, sagte ein Lufthansa-Sprecher am 8. Januar in Berlin. Aufgrund der verschobenen Eröffnung des BER-Airports müsse Tegel nun „für mehrere Flugplanperioden den Löwenanteil des Flugverkehrs in der Hauptstadt tragen“.
Auch Air Berlin forderte von der Berliner Flughafengesellschaft Nachbesserungen in Tegel. Es bedürfe Anstrengungen seitens des Flughafenbetreibers, „um dort einen noch besseren Standard zu erreichen“, erklärte Air Berlin.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte am 7. Januar  bestätigt, dass der 27. Oktober 2013 als Eröffnungstermin des künftigen Berliner Single Airports nicht eingehalten werden kann. Zuvor wurde die Eröffnung schon drei Mal verschoben.
Air Berlin hatte im November wegen der mehrfachen Verschiebung des Eröffnungstermins eine Feststellungsklage gegen die Betreibergesellschaft eingereicht. Damals bezifferte die Airline den bis dahin entstandenen Schaden auf einen Betrag in zweistelliger Millionenhöhe.
Bei der Lufthansa fiel bislang noch keine Entscheidung über eine mögliche Schadenersatzklage. „Dass Schäden entstehen, ist völlig klar; diese werden nun aufgelistet“, sagte der Lufthansa-Sprecher. „Zu gegebener Zeit wird der Flughafengesellschaft eine Rechnung präsentiert“. Ob es letztlich zu einer Klage der Lufthansa komme, werde aber erst „zu gegebener Zeit entschieden“. Die Mitglieder des Airline-Verbands BARIG hatten ebenfalls angekündigt, mögliche Schadenersatzforderung zu prüfen.
Die Deutsche Bahn bereitet ebenfalls Schadenersatzforderungen vor. Der Konzern habe „durch die wiederholten Verschiebungen der Inbetriebnahme des Flughafens finanzielle Einbußen in Millionenhöhe zu verzeichnen“, erklärte ein Konzernsprecher. Derzeit jedoch sei es „noch nicht möglich“ die Einbußen zu beziffern. Dies gelte „auch für die konkrete Höhe der Schadensersatzansprüche gegen die Flughafengesellschaft“, so der Bahn-Sprecher.

Quelle: AFP, dpa-AFX

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